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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der GK-Fullservice GmbH

1. Allgemeines
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Bestellungen bei der GK-Fullservice, unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht. Mit Auftragserteilung bzw. Bestellung, spätestens jedoch bei Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen, selbst nach vorangegangenen Einwänden, als durch den Kunden vorbehaltlos anerkannt. Abweichungen von den Bedingungen bedürfen, insbesondere bei mündlichen Zusagen, unserer ausdrücklichen Bestätigung.

2. Angebote
Unsere Angebote und Preislisten sind bis zur Auftragsbestätigung/Bestellung bzw. bis zum Vertragsabschluß grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Mit dem Erscheinen neuer Angebote werden gegebenenfalls vorangegangene Angebote auch ohne nachdrücklichen Hinweis gegenstandslos.

3. Lieferungen, Lieferfristen
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat bzw. wenn bei Versandmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware angekündigt ist. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen soweit wie möglich einzuhalten und sind zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt. Unvorhergesehene Ereignisse, wie plötzliche Zulieferprobleme, können die Lieferzeit jedoch ohne Verschulden der GK-Fullservice verlängern. In diesem Fall berechtigt eine solche Überschreitung der Lieferfrist kein Rücktrittsrecht von der Bestellung bzw. vom Vertrag, sofern die Überschreitungsdauer als für den Kunden zumutbar erscheint. Der Kunde ist bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens 15 Werktage betragen sollte, und nach deren ergebnislosen Ablauf hinsichtlich der im Verzug befindlichen Waren oder Leistungen vom Vertrag bzw. von der Bestellung zurückzutreten. Überschreitungen von Lieferfristen begründen grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche. Wir sind berechtigt, Teillieferungen bzw. Teilleistungen vorzunehmen, wobei die vorliegenden Bedingungen auf jede Teillieferung bzw. Teilleistung Anwendung finden. Die Fristüberschreitung für eine Teillieferung oder Teilleistung begründet kein Rücktrittsrecht vom übrigen Vertragsgegenstand.

4. Rückgaberecht
Wir gewähren bei Musterbestellungen vom Grundsatz ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Rücklieferungen müssen in der Originalverpackung, hinreichend versichert und frei erfolgen. Nicht angekündigte Rücklieferungen von Musterbestellungen werden nicht angenommen. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind elektronische Bauelemente und Verbrauchsmaterialien.

5. Transport, Versand
Der Versand einschließlich eventueller Rücksendungen geht, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, zu Risiken und zu Lasten des Bestellers. Beim Transport von Waren durch die GK-Fullservice sind die Kosten für den Transport einschließlich der Transportversicherung vom Grundsatz im vereinbarten Lieferpreis enthalten. Auf den Kunden entfallende Transportkosten sind gesondert zu vereinbaren. Das Transportrisiko geht zu Lasten der GK-Fullservice, sofern nicht anderslautende vertragliche Regelungen zutreffen.

6. Preise
Die Preise gelten ohne gesonderte Vereinbarung ab Lager GK-Fullservice, ausschliesslich Verpackung und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erhobenen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es kommen die bei der Bestellung bzw. beim Vertragsabschluss gültigen Preise zur Anwendung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Werden ab Vertragsabschluss bis zur Lieferung durch den Markt verursachte Preisänderungen erforderlich und stimmt der Vertragspartner diesen nicht bzw. nicht im vollen Umfang zu, ist die GK-Fullservice berechtigt, ersatzlos vom bestehenden Vertrag oder Teilen davon zurückzutreten.

7. Zahlungen, Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ohne gesonderte Vereinbarung ab Lager GK-Fullservice, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erhobenen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es kommen die bei der Bestellung bzw. beim Vertragsabschluß gültigen Preise zur Anwendung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Werden ab Vertragsabschluß bis zur Lieferung durch den Markt verursachte Preisänderungen erforderlich und stimmt der Vertragspartner diesen nicht bzw. nicht im vollen Umfang zu, ist die GK-Fullservice berechtigt, ersatzlos vom bestehenden Vertrag oder Teilen davon zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung unserer sämtlichen vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Kunden Eigentum der GK-Fullservice. Der Vertragspartner hat die besagten Waren bis zum Übergang des Eigentums auf ihn in dem Zustand zu erhalten, in dem sie geliefert wurden. Im Falle von deren Veränderungen, Beschädigungen und Verlust haftet der Vertragspartner. Für die Dauer des vorbehaltlichen Eigentumsrechtes ist die GK-Fullservice jederzeit der freie Zutritt zu diesen Waren zu gewähren, um sich von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner während des Eigentumsvorbehalts die Waren auf seine Kosten gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. Zugriffe und Ansprüche Dritter auf diese Waren sind uns unverzüglich anzuzeigen.

9. Gewährleistung, Haftung
Für die Gewährleistung und Haftung finden die gültigen gesetzlichen Regelungen Anwendung. Wir übernehmen bei neuen Waren gegenüber Vollkaufleuten für die Dauer von 12 Monaten und gegenüber allen anderen Kunden über 24 Monate die Gewährleistung dafür, daß sämtliche Liefergegenstände für ihren bestimmungsgemäßen Einsatz und für zweckdienliche normale Handhabung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Kunden. Eine Gewährleistung über die vorgenannten Fristen hinaus bedarf jeweils gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Für Waren, die nicht neu sind, übernehmen wir bei Verkauf keinerlei Gewährleistung und Haftung. Der Kunde verpflichtet sich, bei gegebenen Beanstandungen uns diese unverzüglich mitzuteilen. Zur Bearbeitung von Reklamationen sind uns die bemängelten Waren mit Rechnungskopie und Fehlerbeschreibung, sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart, zu überstellen. Im Falle einer begründeten Beanstandung hat der Kunde nach unserer Entscheidung einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die GK-Fullservice keine Haftung. Weitere Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, insbesondere hinsichtlich Folgeschäden und Schadenersatzleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens gesondert zugesicherter Eigenschaften eines Liefergegenstandes können nur anerkannt werden, wenn im Einzelfall die besagte Eigenschaft ausdrücklich und in Schriftform vertraglich von uns zugesichert wurde. Wir sind bemüht, beanstandete Mängel in Zusammenarbeit mit unseren Vorlieferanten innerhalb einer angemessenen Frist auszuräumen. Im Falle einer unberechtigten Reklamation behalten wir uns vor, dem Kunden zur Prüfung seiner Ansprüche eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30 Euro in Rechnung zu stellen.

10. Vertragsform
Warenlieferungen werden als Kauf oder Werksverträge laut BGB abgeschlossen und unterliegen den im Pkt. 8 festgelegten Grundsätzen der Gewährleistung. Alle sonstigen Dienstleistungen (wie z. B. Softwareentwicklung, -anpassungen, -reparaturen u. ä.) werden als Dienstverträge laut BGB abgeschlossen.

11. Vertragsbruch, Zahlungsunfähigkeit des Kunden
Im Falle eines Zahlungsverzuges können wir dem Kunden gegenüber weitere vereinbarte Lieferungen und Leistungen bis zur Erfüllung von dessen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen stornieren. Die GK-Fullservice ist berechtigt, ein bestehendes Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht fristgemäß nachkommt oder andere wesentliche Vertragspflichten verletzt. Gründe für eine fristlose Kündigung seitens der GK-Fullservice sind ferner jegliche Eröffnung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren betreffend den Vertragspartner oder eine Beendigung seiner Geschäftsbeziehungen.

12. Höhere Gewalt
Die GK-Fullservice kann nicht wegen nicht erfüllter Vertragspflicht haftbar gemacht werden, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb ihres Handlungsbereiches ist. Hierzu gehören u. a. jegliche Art von höherer Gewalt, Feuer-, Wasser-, Sturm- und Explosionsschäden, Knappheit von Energie, Material und Transportmöglichkeit, Transportunfälle, unvorhersehbare Handlungsunfähigkeit von Vorlieferanten, Ausfall von Geräten und Maschinen, Erlassung und Rücknahme von Behördenentscheidungen, Aussperrungen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Krieg und Aufstand.

13. Recht, Gerichtsstand
Die Leistungs- und Lieferverträge der GK-Fullservice unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Jena, sofern durch das Gesetz kein anderer Gerichtsstand zwingend vorgegeben ist.

14. Verträge, Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten aus Verträgen sind vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die GK-Fullservice an Dritte übertragbar. Änderungen und Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen eines von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrages. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln eines Vertrages berührt vom Grundsatz nicht die Wirksamkeit des Vertrages an sich.